Die sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) umfasst teils die Familienmediation und kinderorientierte Beratung als ergänzende Erziehungshilfe.

 

Die kinderorientierte Beratung nach Daniel Pfister-Wiederkehr:

Nach einer Trennung oder Scheidung gelingt es den meisten Eltern, eigenständig eine passende Regelung zur Betreuung und zum Kontakt mit ihren Kindern zu finden. In etwa 5 bis 10 Prozent der Fälle kommt es jedoch zu anhaltenden, stark belastenden Konflikten, die häufig chronisch werden, eine Hochstrittigkeit stellt sich bei den Eltern ein. In solchen Situationen leiden die Kinder besonders stark unter der emotionalen Anspannung.

Wir übernehmen sowohl von der KESB oder von Gerichten angeordnete Elternberatungen gemäss Art. 307 ZGB als auch freiwillige Beratungen.

Ziel der Beratung ist es, die Eltern dabei zu unterstützen, das Wohl und die Bedürfnisse ihrer Kinder ins Zentrum zu stellen, ihre elterlichen Fähigkeiten zu stärken und gemeinsam tragfähige Absprachen zu entwickeln und umzusetzen.

Ausschlusskriterien: Schwere Persönlichkeitsstörungen oder ausgeprägte häusliche Gewalt (Entscheid im Einzelfall).

Die Familienmediaton für Eltern:

Gemeinsam Verantwortung tragen – auch in herausfordernden Zeiten.

Eltern zu sein bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, füreinander und vor allem für das eigene Kind. Doch Konflikte, unterschiedliche Vorstellungen oder eine Trennung können den Blick auf das Wesentliche erschweren: das Wohl des Kindes.

Unsere Familienmediation richtet sich an gemeinsam lebende Eltern ebenso wie an getrennt lebende Eltern, die neue Wege der Kommunikation und Zusammenarbeit finden möchten. Im geschützten Rahmen unterstützen wir Sie dabei, tragfähige Lösungen zu entwickeln, respektvoll, strukturiert und mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse Ihres Kindes.

Je nach Situation finden die Gespräche seit Beginn mit beiden Eltern entweder gemeinsam oder vorerst getrennt, im Rahmen einer Shuttle-Mediation statt.

Die Kinder werden – soweit angezeigt und sinnvoll – alters- und entwicklungsgerecht in den Prozess einbezogen, damit ihre Sichtweisen, Sorgen und Wünsche berücksichtigt werden können.

Wir übernehmen sowohl von der KESB oder von Gerichten angeordnete Mediationen gemäss Art. 307 ZGB als auch freiwillige Mediationen.

Dauer und Honorar

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach der jeweiligen Ausgangssituation. Bei behördlich zugewiesenen Mediationen kann der Rahmen durch die zuweisende Stelle vorgegeben sein. Bei freiwillig in Anspruch genommenen Beratungen und Mediationen sind insbesondere die individuellen Anliegen der Beteiligten sowie Umfang und Dynamik des Konflikts massgeblich.

Da sich zu Beginn in der Regel noch nicht verlässlich abschätzen lässt, wie viel Zeit benötigt wird, wird eine Mindestanzahl von sechs Sitzungen empfohlen. Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten, kann jedoch auch bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen.

Das Stundenhonorar beträgt CHF 160.–, analog zu den Tarifen der Sozialpädagogischen Familienbegleitungen des Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) Zürich. Zusätzlich werden pro Sitzung 30 Minuten für Vor- und Nachbearbeitungszeit verrechnet.

Die Aufteilung der Kosten wird zu Beginn gemeinsam geklärt. Häufig tragen die Beteiligten die Gebühren je zur Hälfte. Im Rahmen einer bewilligten Sozialpädagogischen Familienbegleitung können die Kosten durch das AJB übernommen werden. Werden die Kosten nicht durch eine Behörde getragen, wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer verrechnet.

Terminabsagen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin an Werktagen mitzuteilen. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, wird ein Ausfallhonorar berechnet, da der Termin nicht mehr anderweitig genutzt werden kann. Soweit die Eltern die Kosten selbst tragen, beträgt dieses Honorar für Ersttermine CHF 320.– zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei fortlaufenden Beratungen wird die ausgefallene Zeit nach dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes kostenloses und unverbindliches Gespräch.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Diese Beratungs-Dienstleistungen ausserhalb der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) sind kostenpflichtig, mit Ausnahme der Kurzberatung bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung.

Familie sitzt auf einem Sofa, der Junge im Vordergrund sieht gelangweilt aus, während die Eltern im Hintergrund auch nachdenklich aussehen.